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martin.niemoeller.gesamtschule2@bielefeld.de

Apfelstraße 210

33611 Bielefeld

Schule ohne Rassismus

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Leistungskonzept

Vorbemerkung zu einem Leistungskonzept der MNGE

In dieser Vorbemerkung werden Ziele und Prinzipien eines fächerübergreifend gültigen Leistungskonzeptes an der Martin-Niemöller-Gesamtschule  beschrieben.

Das Leistungskonzept soll gewährleisten, dass für alle Beteiligten am Schulleben der zu Grunde liegende Leistungsbegriff, die Gestaltung von Lernerfolgsüberprüfungen und die Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar sind.

Leistungsbeurteilungen sind für unsere Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern von hoher Relevanz, da sie neben der Notwendigkeit zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben eine Orientierung am Kompetenzbegriff bieten. Ein schriftlich formuliertes Leistungskonzept unterstützt zudem die Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilung und gibt die Erwartungen der Lehrer(innen) an die Schüler(innen) und Eltern wieder.

Die einzelnen Fächer konkretisieren dieses Leistungskonzept unter Einbeziehung inhaltlicher und methodischer  Aspekte sowie weiterer Vorgaben, die sich aus den jeweiligen Fachcurricula ergeben.

Der Leistungsbegriff

Unter Leistung verstehen wir die Qualität, Quantität und Kontinuität von schriftlichen, mündlichen und praktischen Beiträgen zum Unterricht im Rahmen einer zielgerichteten und konstruktiven Unterrichtsmitarbeit.

Leistungen in diesem weit gefassten Sinn werden sowohl in Unterrichtssituationen, die der gezielten Lernerfolgsüberprüfung dienen, als auch in Unterrichtsphasen des Übens und Ausprobierens erfasst und beurteilt.

Ein solcher  Leistungsbegriff berücksichtigt nicht nur das fachlich erzielte Ergebnis sondern auch den Prozess, der zum Ergebnis führt, sowie weitergehende Aspekte der Arbeits- und Lernbereitschaft (z.B. das Sozialverhalten, die Motivation, …), auch im Rahmen von Gruppenarbeits- oder Projektphasen.

Unter Lernerfolgsüberprüfungen werden alle Unterrichtsarrangements verstanden, die von den Schülerinnen und Schülern gezielt erfordern, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.

Sie dienen der  Feststellung des jeweils aktuellen Lernstandes und entsprechen der Progression der Leistungsanforderungen.

Neben schriftlichen Formen (z.B. Tests, Klassenarbeiten, Klausuren, Stundenprotokolle, schriftliche Ausarbeitungen, …)  umfassen Lernerfolgsüberprüfungen mündliche und praktische Leistungen (z.B. Referate, Versuche, Werkstücke, …).

Lernerfolgsüberprüfungen erwachsen aus dem Unterricht und setzen voraus, dass auf die gestellten Anforderungen gezielt hingearbeitet wurde.

Sie sollen allen Schülerinnen und Schülern Aufschluss über den Stand ihres Lernprozesses geben und müssen so gestaltet sein, dass Schülerinnen und Schüler einerseits die Möglichkeit bekommen, bereits erreichte Kompetenzen nachzuweisen und sie andererseits – aufbauend auf ihrem jeweiligen Leistungsstand – zum Weiterlernen ermutigt werden.

Die Anforderungen jeder Lernerfolgsüberprüfung sind darauf auszurichten, dass Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit und der für sie relevanten Laufbahnanforderungen angemessene Ergebnisse erzielen und Erfolgserlebnisse haben können.

Inhaltliche und methodische Anforderungen sowie Aufgabenstellungen der im Schuljahresverlauf angesetzten Lernerfolgsüberprüfungen sollen breit differenziert  sein, so dass die gesamte Schülerschaft – unter Berücksichtigung  ihrer Heterogenität – die Chance erhält, angemessene Leistungen zu erbringen. Dabei sind die unterschiedlichen Schullaufbahnen, Schulabschlüsse und Übergänge nach dem Abschluss der Sekundarstufe I zu beachten; eine Anschlussfähigkeit soll sowohl im Hinblick auf den Übergang in die Sekundarstufe II der MNGE als auch in andere Schulformen und Berufsausbildungen gewährleistet werden.

Dies beinhaltet, dass Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl unterschiedlicher Gelegenheiten zum Nachweis erreichter Kompetenzen eingeräumt wird und dabei unterschiedliche Lerntypen, Kenntnisse, (Leistungs-)Fähigkeiten und Interessen berücksichtigt werden.

Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse von Lernerfolgsüberprüfungen auch Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu verändern, ohne dabei auf curricular vorgegebene und schulintern vereinbarte Leistungsanforderungen zu verzichten.

Leistungsbewertung wird im unterrichtlichen Alltag schnell als allgegenwärtig wahrgenommen.

Gemeint ist damit in der Regel die am Notensystem orientierte Einordnung von Schülerleistungen.

Auch wenn grundsätzlich alle Unterrichtsphasen leistungsrelevant sind, sollte dennoch deutlich zwischen unmittelbar beurteilungsrelevanten Phasen und anderen Unterrichtsphasen unterschieden werden.

Eine unmittelbar beurteilungsrelevante Phase ist z.B. die Lernerfolgsüberprüfung im Rahmen einer Klassenarbeit oder einer schriftlichen Übung zur Feststellung einer Einzelleistung ebenso wie die Präsentation eines Sachverhalts im Rahmen eines Referats.

Andere Unterrichtsphasen, in denen das Lernen, Üben, Erarbeiten oder Ausprobieren im Vordergrund steht, sind ebenfalls  relevant im Hinblick auf die Leistungsbeurteilung. In diesen Phasen darf aber die Angst, Fehler zu machen, den Lernprozess nicht beeinträchtigen.

Daher sollten den Lerngruppen die Unterschiede zwischen den jeweiligen Unterrichtsphasen verdeutlicht werden.

Unsere Schule möchte ihre Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen, kompetenten und verantwortungsbewussten Menschen erziehen.

Für die Leistungsbewertung ergibt sich daraus die Forderung nach Transparenz. Eine zunehmende Selbstständigkeit im Lernprozess setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler vorher wissen, was von ihnen bei einer Lernerfolgsüberprüfung erwartet wird und welche Kriterien zur Bewertung herangezogen werden.

Über den aktuellen Leistungsstand sollen Lehrerinnen und Lehrer – nach vorheriger Absprache – Auskunft geben können. Schülerinnen und Schüler können erwarten, dass ihnen Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung aufgezeigt werden.

Dieses Feedback soll auch die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler einbeziehen, um sie zu einem realistischen Selbstbild des eigenen Leistungsstandes und der eigenen Leistungsfähigkeit zu befähigen. Ein Mittel dazu können strukturierte Selbsteinschätzungsbögen sein.

Im Sinne der Qualitätssicherung ist es Aufgabe der Fachkonferenzen, sich über Lernerfolgskontrollen unter Berücksichtigung des von der jeweiligen Fachkonferenz beschlossenen Hauscurriculums zu verständigen und dazu Vereinbarungen zu treffen. In diesem Zusammenhang sollten alle Lehrerinnen und Lehrer ihre Beobachtungs- und Bewertungskompetenzen kontinuierlich und im Austausch mit anderen weiterentwickeln.

Neben der gemeinsamen Vorbereitung und Planung  ist gerade im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität die Auswertung der Ergebnisse von Lernerfolgsüberprüfungen von Bedeutung.

Die Martin-Niemöller-Gesamtschule unterstützt, fördert und würdigt besondere Lernleistungen ihrer Schüler_innen.

Dazu gehören z.B. die Teilnahme an innerschulischen oder außerschulischen Wettbewerben, freiwillige außerschulische Prüfungen in den Fremdsprachen, die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, bei Sportwettkämpfen, Theater- oder Musikaufführungen oder die Unterstützungen von Mitschüler_innen beim Lernen.

Solche Aktivitäten können durch Zertifikate, Zeugnisbemerkungen und / oder durch Ehrungen im Rahmen von Schulveranstaltungen positiv hervorgehoben werden.