Unter Lernerfolgsüberprüfungen werden alle Unterrichtsarrangements verstanden, die von den Schülerinnen und Schülern gezielt erfordern, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Sie dienen der Feststellung des jeweils aktuellen Lernstandes und entsprechen der Progression der Leistungsanforderungen.
Neben schriftlichen Formen (z.B. Tests, Klassenarbeiten, Klausuren, Stundenprotokolle, schriftliche Ausarbeitungen, …) umfassen Lernerfolgsüberprüfungen mündliche und praktische Leistungen (z.B. Referate, Versuche, Werkstücke, …).
Lernerfolgsüberprüfungen erwachsen aus dem Unterricht und setzen voraus, dass auf die gestellten Anforderungen gezielt hingearbeitet wurde.
Sie sollen allen Schülerinnen und Schülern Aufschluss über den Stand ihres Lernprozesses geben und müssen so gestaltet sein, dass Schülerinnen und Schüler einerseits die Möglichkeit bekommen, bereits erreichte Kompetenzen nachzuweisen und sie andererseits – aufbauend auf ihrem jeweiligen Leistungsstand – zum Weiterlernen ermutigt werden.
Die Anforderungen jeder Lernerfolgsüberprüfung sind darauf auszurichten, dass Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit und der für sie relevanten Laufbahnanforderungen angemessene Ergebnisse erzielen und Erfolgserlebnisse haben können.
Inhaltliche und methodische Anforderungen sowie Aufgabenstellungen der im Schuljahresverlauf angesetzten Lernerfolgsüberprüfungen sollen breit differenziert sein, so dass die gesamte Schülerschaft – unter Berücksichtigung ihrer Heterogenität – die Chance erhält, angemessene Leistungen zu erbringen. Dabei sind die unterschiedlichen Schullaufbahnen, Schulabschlüsse und Übergänge nach dem Abschluss der Sekundarstufe I zu beachten; eine Anschlussfähigkeit soll sowohl im Hinblick auf den Übergang in die Sekundarstufe II der MNGE als auch in andere Schulformen und Berufsausbildungen gewährleistet werden.
Dies beinhaltet, dass Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl unterschiedlicher Gelegenheiten zum Nachweis erreichter Kompetenzen eingeräumt wird und dabei unterschiedliche Lerntypen, Kenntnisse, (Leistungs-)Fähigkeiten und Interessen berücksichtigt werden.
Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse von Lernerfolgsüberprüfungen auch Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu verändern, ohne dabei auf curricular vorgegebene und schulintern vereinbarte Leistungsanforderungen zu verzichten.
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