Schulordnung

Schulordnung MNGe

Einleitung

Lernende, Lehrkräfte, pädagogisches und psychologisches Fachpersonal sowie Erziehungsberechtigte bilden den Kern unserer Schulgemeinschaft. An der Martin-Niemöller-Gesamtschule arbeiten über 1500 Menschen mehrerer Generationen, unterschiedlicher Begabungen, verschiedener religiöser, sozialer und kultureller Herkünfte sowie diverser sexueller Orientierungen.
Unsere gemeinsame Bestrebung ist es, die Martin-Niemöller-Gesamtschule zu einem anregungsreichen Lehr- und Lernort für alle am Schulleben beteiligten Personen zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den in unserem Leitbild verankerten Werten: Respekt, Toleranz und soziales Miteinander. Um jene Werte als Schulgemeinschaft verwirklichen zu können, wurden die nachfolgend dargelegten Regeln unter Bezug auf das in Nordrhein-Westfalen geltende Schulgesetz vereinbart. Verstöße gegen die Schulordnung ziehen pädagogische Maßnahmen und gegebenenfalls schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich.

Die Martin-Niemöller-Gesamtschule folgt dem Leitgedanken: „Eine Schule für alle“. Wir begegnen daher allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft mit Achtung und Respekt – unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion. Wir sind stolz auf die Auszeichnung „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und engagieren uns gegen jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt. Dabei gilt:

  • Es besteht das uneingeschränkte Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Die Anwendung von körperlicher, verbaler und seelischer Gewalt ist verboten.

Vielfalt als Chance – Wir nutzen die Diversität unserer Schulgemeinschaft, um voneinander und miteinander zu lernen. Dabei handeln wir unterschiedliche Meinungen, Einstellungen und Werte respektvoll und wertschätzend miteinander aus. Dabei gilt:

  • Niemand wird aufgrund seiner Hautfarbe, sexuellen Orientierung, sozialen und kulturellen Herkunft, Religion oder Beeinträchtigung beleidigt oder benachteiligt.
  • Die Nutzung von diskriminierender Sprache ist verboten.
  • Wir respektieren grundsätzlich die Selbstbestimmung in Mode und Lebensstil. Um eine offene, freundliche und transparente Atmosphäre in der Schule gewährleisten zu können, werden Außenkleidung, Kapuzen und gesichtsverdeckende Kopfbedeckungen im Unterricht jedoch abgelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Regel temporär durch die Schulleitung außer Kraft gesetzt werden.
  • Das Tragen von Kleidung, die verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende oder hasserfüllte Bilder oder Symbole nutzt, ist verboten.

Das Zusammenarbeiten und -lernen in unserer großen und vielfältigen Schulgemeinschaft erfordert Rücksichtnahme, Verantwortungsbereitschaft und Solidarität. Mit den folgenden Schulregeln soll dieser Anspruch abgesichert werden:

3.1 Verhalten im Schulgebäude

  • In den Mittagspausen sind die Klassenräume und Jahrgangsflure Rückzugsorte. Die Klassenräume werden nur von den Lernenden der jeweiligen Klasse und die Jahrgangsflure nur von den Lernenden des jeweiligen Jahrgangs betreten.
  • Wir gehen achtsam und pfleglich mit den Räumen und Einrichtungsgegenständen der Schule um. Kurs- und Klassenräume werden grundsätzlich aufgeräumt verlassen.
  • Rennen und Toben ist in den Fluren, auf den Treppen und in den Unterrichtsräumen verboten.

3.2. Verhalten im Unterricht

  • Den Klassen- und Jahrgangsregeln kommt eine ergänzende Funktion zu. Sie sind gut sichtbar im Klassenraum ausgehängt und umfassen insbesondere das Verhalten zu Unterrichtsbeginn, den Umgang mit eigenen und fremden Materialien, sowie allgemeine Gesprächs- und Verhaltensregeln.

3.3 Müll und Mülltrennung

  • Müll wird in den Mülleimer geworfen.
  • Wir vermeiden Müll.

Die folgenden Regeln haben einen allgemeingültigen Charakter und sind zum Teil gesetzlich oder schulrechtlich vorgeschrieben.

4.1 Nutzung digitaler Endgeräte

  • Die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen ist ohne Rücksprache mit der anwesenden Lehrkraft verboten.
  • Die Nutzung von digitalen Unterrichtsplattformen ist ausschließlich für unmittelbar schul- und unterrichtsbezogene Zwecke erlaubt.
  • Das Telefonieren und die Nutzung von Sprachmessenger-Diensten sind innerhalb der Schulgebäude untersagt. Notwendige Telefonate sind nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft erlaubt.
  • Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen ist verboten und nur nach unmittelbarer Rücksprache mit der anwesenden Lehrkraft erlaubt, sofern die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen nicht verletzt werden.

4.2 Verlassen des Schulgeländes

  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist für Lernende der Sekundarstufe I verboten.

4.3 Drogen, Alkohol und gefährliche Gegenstände

  • Das Konsumieren von Zigaretten, E-Zigaretten, Alkohol, Drogen und Energydrinks ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.
  • Die Teilnahme am Schulalltag unter Einfluss von Alkohol oder weiteren Suchtmitteln ist nicht möglich.
  • Messer, Waffen, Feuerwerkskörper sowie weitere Gegenstände, die durch den Waffenerlass verboten sind, dürfen nicht in der Schule mitgeführt werden.